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S9: Unvereinbarkeitsrichtlinie

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Veranstaltung:6. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Tagesordnungspunkt:TOP 5 Satzung und Ordnungen
Antragsteller*in:DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Status:Eingereicht
Eingereicht:05.08.2019, 18:14

Antragstext

    Unvereinbarkeitsrichtlinie

      von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG

        Beschlossen am 26. August 2018

          Präambel

            DEMOKRATIE IN BEWEGUNG steht für eine Politik der Weltoffenheit und Vielfalt.
            Rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, sexistische, anti-
            europäische, anti-soziale, gewaltvolle, terroristische, verfassungsfeindliche,
            behindertenfeindliche und totalitäre politische Positionen und Ziele sind nicht
            mit unseren Werten vereinbar. Eine Zusammenarbeit mit Organisationen und
            Personen, die solche Positionen vertreten oder Ziele verfolgen, ist für
            DEMOKRATIE IN BEWEGUNG daher ausgeschlossen.

              Verstöße gegen diese Unvereinbarkeitsregelung stellen parteischädigendes
              Verhalten dar und rechtfertigen ein Ausschlussverfahren aus DEMOKRATIE IN
              BEWEGUNG.

                Mitgliedschaft

                  Eine Doppelmitgliedschaft bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und einer anderen Partei
                  oder anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen ist grundsätzlich möglich.
                  Mitglieder von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG können jedoch nicht gleichzeitig Mitglied
                  bei einer Organisation sein, die sich gegen die Grundsätze der Partei, gegen
                  die Menschenrechte oder gegen eine demokratische, pluralistische Gesellschaft
                  richtet oder Ziele verfolgt, die gegen diese Grundsätze verstoßen.

                    Darunter fallen insbesondere, aber nicht ausschließlich:

                      PARTEIEN

                        • Alternative für Deutschland – AfD
                        • Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD
                        • Deutsche Mitte
                        • DIE RECHTE
                        • Pro-Parteien (pro NRW und pro Deutschland)
                        • Die Republikaner
                        • Der III. Weg
                        • Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands - MLPD

                          ORGANISATIONEN

                            • Burschenschaften, die im Dachverband Deutsche Burschenschaft organisiert
                            sind
                            • Identitäre Bewegung
                            • Pro-Bewegung
                            • REBELL

                              Die Mitgliedschaft in diesen Organisationen ist mit der Mitgliedschaft bei
                              DEMOKRATIE IN BEWEGUNG unvereinbar.

                                Gemäß § 5 (4) (d) der Satzung verhält sich parteischädigend, wer „einer
                                Organisation angehört oder eine solche fördert, deren Ziele nach dem sachlich
                                gerechtfertigten Verständnis der Partei die gleichzeitige Verfolgung der Ziele
                                und Grundsätze der Partei ausschließen, und dadurch die Glaubwürdigkeit und
                                Überzeugungskraft der Partei beeinträchtigt“. Dazu gehören insbesondere
                                auch die oben aufgeführten Organisationen.

                                  Durchsetzung der Regeln in allen Angeboten des Bundes

                                    Die Angebote der Bundespartei stehen nur Personen offen, die ebenfalls diese
                                    Unvereinbarkeitsregelungen beachten (z.B. Mitarbeit in Themenkreisen,
                                    Arbeitsgruppen, Teams, Marktplatz, Plenum, Veranstaltungen). Die jeweiligen
                                    betreibenden Teams und Mitglieder sind angehalten, diese durchzusetzen und bei
                                    Nicht-Einhalten das Hausrecht auszuüben und die betroffenen Personen vom
                                    Angebot auszuschließen.

                                      Zusammenarbeit mit Organisationen

                                        Der Bundesverband von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG arbeitet mit den oben genannten
                                        Organisationen nicht zusammen, um ihre Ziele nicht zu fördern und sich klar von
                                        ihren Zielen zu distanzieren. Offizielle Vertreter*innen von DEMOKRATIE IN
                                        BEWEGUNG, die mit diesen Organisationen zusammenarbeiten, beeinträchtigen
                                        dadurch die Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft der Partei und verhalten
                                        sich damit gemäß § 5 (4) (d) parteischädigend. Eine Zusammenarbeit
                                        definieren wir wie folgt:

                                          • Kooperation bei der Erreichung politischer Ziele (z.B. gemeinsame
                                          Gesetzesinitiativen, gemeinsame Veranstaltungen, Bildung gemeinsamer Fraktionen,
                                          Zählgemeinschaften und Abgeordneten- oder Verordneten-Gruppen in Parlamenten
                                          und anderen Vertretungskörperschaften u.a.)
                                          • Folgen einer Einladung zu einer Veranstaltung oder Kampagne durch die
                                          Organisation
                                          • Teilnahme an einer Veranstaltung, bei der die Organisation Mitveranstaltende
                                          und/oder Einladende ist

                                            Nicht betroffen von diesem Ausschluss ist die Teilnahme an Veranstaltungen und
                                            Kampagnen von Dritten, insbesondere überparteilicher Bündnisse, zu denen eine
                                            ausgeschlossene Partei / Organisation ebenfalls als Teilnehmerin eingeladen ist.
                                            Die Entscheidung über eine Teilnahme an Veranstaltungen und Kampagnen, zu denen
                                            eine ausgeschlossenen Partei / Organisation eingeladen ist, trifft der
                                            Bundesvorstand.

                                              Bei Unsicherheit sollte die Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand besprochen
                                              werden. Bedenken über eine Zusammenarbeit können per E-Mail an
                                              bundesvorstand@bewegung.jetzt geschickt werden.

                                                Die Gliederungen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sind aufgefordert, sich entsprechend
                                                zu verhalten.

                                                  Zuständigkeit der Vorstände

                                                    Gemäß § 5 (6) der Satzung sind die Vorstände für Ausschlussanträge gegen
                                                    Mitglieder zuständig. Besteht ein Verdacht auf Verstoß gegen diese
                                                    Unvereinbarkeitsrichtlinie, so sollte dieser an einen zuständigen Vorstand
                                                    herangetragen werden, damit er im Rahmen der satzungsgemäßen Verfahren
                                                    geklärt werden kann.

                                                    Änderungsanträge

                                                    keine

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