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S1-225-2: Abstimmungsordnung

Antrag: Abstimmungsordnung
Antragsteller*in: Renaldo Tiebel
Status:Eingereicht
Eingereicht: 18.08.2019, 09:34

Antragstext

In Zeile 225 einfügen:

wurde.

(12) Nach der Abstimmung findet eine formale Prüfung der Initiative durch das Prüfungsteam statt. Änderungswünsche, die sich daraus ergeben, können gemäß §15 eingebracht werden.

Nach Zeile 280 einfügen:

§ 15 Formale Änderungen an abgestimmten Initiativen

(1) Formale Änderungen betreffen insbesondere Rechtschreibung und Grammatik, aber auch die Umsetzung von Kommunikations- und Dokumentationsregeln, die vom Bundesparteitag beschlossen wurden.

(2) Änderungswünsche können sowohl von 2/3 der Initiator*innen vorgeschlagen werden, als auch vom Prüfungsteam nach §11 (12). Diese Änderungswünsche müssen zwischen den Beteiligten begründet und diskutiert werden. Das Prüfungsteam entscheidet danach über deren Zulassung.

(3) Die Änderungswünsche sind von den Initiator*innen umzusetzen. 20 Tage nach der Zulassung der Änderungswünsche darf das Prüfungsteam diese selbst umsetzen.

Begründung

In §10 (2) der Abstimmungsordnung steht, dass der Inhalt der Initiative den Werten von DiB entsprechen muss.

In der Vergangenheit wurden aber auch Änderungen an Rechtschreibung und Textformalien (z.B. korrektes Gendern) über diesen Weg kritisiert, die zu korrigieren seien.

Ich schlage daher vor, dass solche Änderungen, die normativer Natur sind und nicht inhaltlich, für die Prüfung keine Rolle spielen und das deren Prüfung sowie Korrektur nach der Abstimmung der Initiative erfolgen kann, über ein separates Korrekturverfahren.

Dieses Korrekturverfahren kann auch zeitlich unabhängig erfolgen, beispielsweise wenn neue Kommunikationsregeln beschlossen werden oder ähnliches. Das hätte den Vorteil, dass deswegen nicht immer eine Änderungsinitiative geschrieben werden muss.

Ich stelle mir vor, wenn zwischen den Beteiligten alles besprochen/entschieden worden ist, dass die Initiative dann für die Änderung in den Bearbeitungszustand gesetzt wird, damit sie geändert werden kann.

Änderungsanträge

  • S1-225-2-297 (Renaldo Tiebel, Zurückgezogen)
  • S1-225-2-297-2 (Renaldo Tiebel, Eingereicht)

Kommentare

18.08.2019

Michaela Zimmermann:

Ich bin für eine Regelung, die formale Änderungen ermöglicht. Aber der beschriebene Prozess ist viel zu umständlich.

Warum der Weg über die Initiator*innen?
Die Initiativen sind NACH erfolgreicher Abstimmung unabhängig von den Initiator*innen Teil des Parteiprogramms. Die Initiator*innen haben danach meines Erachtens keinen "Besitzanspruch" mehr.

Warum nach der Abstimmung?
Formale Änderungen (z.B. Gendern) können schon im ersten Prüfgang korrigiert oder als Auforderung an die Initiator*innen adressiert werden.
19.08.2019

Maik Krüger:

Also als Teil des Prüfteams muss ich leider sagen, dass redaktionelle Dinge immernoch durchrutschen. Gendern ist da so ein redaktioneller Fall. Es wäre schon gut, wenn es irgendwie möglich wäre, sowas simpel vorzunehmen. Auch Tippfehler oder so, sollten sie nach der Abstimmung immernoch drin sein.
19.08.2019

Renaldo Tiebel:

Naja, ihr Name steht ja weiterhin in der Initiative, auch als Ansprechpartner. Wenn der Inhalt anonymisiert wäre, könnte man darüber diskutieren, aber so.

Ich fände es einfach seltsam, die Initiative zu ändern, ohne dass sie gefragt werden. Momentan würde ich auch weniger das Prüfteam mit der Aufarbeitung der alten Initiativen belasten, als diese Möglichkeit bekannt zu machen, so, dass alle die bisherigen Initiativen erstmal selbst überprüfen.

Warum nach der Abstimmung? Unsere Satzung sagt aus, dass das Prüfungsteam vorher auf Werte von DiB prüft und auf schon vorhandenen Inhalt. Rechtschreibung ist nicht Teil unserer Werte.

Hinweise können gegeben werden, aber eine Initiative darf deswegen nicht blockiert werden. Außerdem gibt es nach der Diskussion nochmal die Chance den Text zu verändern.
Selbst in der Diskussion werden von den Diskutanten solche Sachen angesprochen.

Würde man erst den finalen Text auf Grammatik und Rechtschreibung prüfen, wäre dies demnach am effizientesten.
19.08.2019

Maik Krüger:

Gendern gehört schon zu unseren Werten, wenn man es genau nimmt. Und vor allem gab es einen BPT-Beschluss zum Gendern. Ich denke, damit hat man genug handhabe, zumindest für diesen Punkt, da im Nachhinein Änderungen vorzunehmen. Aber halt nur zum Gendern.
20.08.2019

Renaldo Tiebel:

Mit Werten sind sicher die Grundwerte gemeint, die ja auch leicht zu finden sind. Der Beschluss mit den Sternchen ist es nicht.

Aber selbst wenn man das als Wert sieht, kann es immer mal passieren, dass man falsch gendert oder es schlicht mal übersieht. Das ist dann eher ein Rechtschreibfehler.

Zur Handhabe, es ist praktisch so, dass nach Annahme, keine Initiative bisher ohne Änderungsinitiative geändert wurde. Noch praktischer ist es so, dass trotz Änderungsinitiative, die alten einfach parallel dazu drin stehen. Also... an den Initiativen wurde bisher noch nie irgendwas korrigiert.

Das will ich nun mit diesen Antrag ändern, damit dieses graue Feld wenigstens für Kleinkram wegfällt.
20.08.2019

Renaldo Tiebel:

Noch eine Anmerkung:

Da wir schon sehr viele alte Initiativen haben, die formal vielleicht auch nachgearbeitet werden sollten, die Initiatioren aber nicht mehr aktiv sind, wäre vlt. ein Zusatz sinnvoll, der es wem auch immer auch ermöglicht, sowas zu korrigieren.

Falls da wer eine schlanke Idee für einen Änderungsantrag hat, nur zu, ich überlege auch noch drauf rum.
20.08.2019

Maik Krüger:

Das Sternchen ist kein Wert, das ist natürlich richtig. Aber das Sichtbarmachen von non-binären Menschen könnte man als Umsetzung unseres Vielfaltswertes sehen. Könnte.
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