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S1-225: Abstimmungsordnung

Antrag: Abstimmungsordnung
Antragsteller*in: Renaldo Tiebel
Status:Eingereicht
Eingereicht: 18.08.2019, 09:22

Antragstext

In Zeile 225 einfügen:

wurde.

(11) Die Prüfzeit darf maximal 16 Tage betragen. Wird diese Grenze überschrittten kann auf Wunsch der Initiator*innen die Initiative dem Kuratorium nach §13 zur Prüfung vorgelegt werden.

Begründung

Die Prüfung einer Initiative unterliegt keiner zeitlichen Begrenzung. Je nach Personalstand oder Zustand der Initiative kann dies aber sehr lange dauern, wie in der Vergangenheit schon geschehen.

Damit in Zukunft nicht der Vorwurf aufkommt, dass Initiativen absichtlich in Prüfung gehalten werden und um allgemeine Verbindlichkeit in den Prozess zu bekommen, schlage ich vor, eine maximale Prüfungsfrist von 16 Tagen festzusetzen. Da die Prüffrist des Kuratoriums mind. 5, maximal 15 Tage beträgt, kommt man mit einer Prüffrist von 16 Tagen auf eine maximale Prüfzeit von 31 Tagen. Ich denke das ist okay.

Änderungsanträge

keine

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